Abschrift des Antrages des KV-Rats auf Einrichtung einer Kultur- und Sozialstiftung des Kartellverbands Katholischer Deutscher Studentenvereine (KV)
Der KV verfügt über keine eigene Stiftung. Sowohl die KV-Akademie e.V. als auch die Sigismund-Diekamp-Stiftung e.V. sind eingetragene Vereine mit je eigener Zweckbestimmung, letzterer Verein führt zudem ein Eigenleben neben dem KV. Andererseits ist für bestimmte Aufgaben, wie z.B. kulturelle und musische Aktivitäten, die Förderung von studentischem Wohnen (wichtig z.B. bei der Neugründung von Korporationen) und für vielfältige soziale Aufgaben - einzelne KbKb und/oder ihre Hinterbliebenen erleben im Alter teilweise wirkliche Armut - keinerlei Einrichtung beim KV vorhanden, die mehr als punktuelle Hilfe in ganz wenigen Fällen leisten kann.
Der KV-Rat ist der Meinung, daß der Verband im 150. Jahre des KV-Studententums eine eigene Stiftung einrichten sollte, die diesen Zwecken dient. Auch der Aktiventag hat im Jahre 2002 in Gießen nachdrücklich dazu aufgefordert, eine derartige Stiftung zu errichten.
Dies soll über eine dreijährige Rücklagenbildung mit 30.000 EUR im Jahre 2004 sowie mit je 0.000 EUR in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 erfolgen. Um auch KbKb die Möglichkeit zu geben, dieses Vorhaben finanziell zu unterstützen, soll in einem solchen Fall - nach Absprache mit dem zuständigen Finanzamt - die KV-Akademie e.V. zur Verfügung stehen. Sobald das zur Errichtung einer Stiftung erforderliche Kapital von derzeit 50.000 EUR vorhanden ist, soll der KV-Rat die o.g. Stiftung errichten. Angemerkt sei, daß in früheren Jahren einzelne KbKb die finanzielle Förderung einer derartigen Stiftung konkret überlegt haben.
Die Kultur- und Sozialstiftung soll folgenden Zwecken dienen:
- Förderung wissenschaftlicher, künstlerischer, kultureller, sportlicher und sozialer Aktivitäten im nationalen und internationalen Bereich. Im einzelnen ist gedacht an:
- Unterstützung von Tagungen, Symposien, Kolloquien und Gastvorträgen in- und ausländischer Wissenschaftler;
- Förderung herausragender und innovativer Doktor- und Diplomarbeiten sowie vergleichbarer Arbeiten;
- Unterstützung von Projekten wie Publikationen und internationalen Programmen;
- Förderung kultureller Aktivitäten, insbesondere musischen und gestalterischen Inhalts;
- Förderung sozialer Aktivitäten;
- Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen;
- Förderung des studentischen Wohnens;
- Unterstützung notleidender Akademiker und ihrer Hinterbliebenen;
- Förderung von Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und -gedanken in der Bevölkerung zu verankern.
Die Stiftungssatzung soll
- Zustiftungen ermöglichen;
- die Einwerbung von Spenden vorsehen;
- über die Organe Stiftungsvorstand (drei natürliche Personen) und Stiftungsrat (fünf natürliche Personen) verfügen, die aus den amtierenden gewählten KV-Gremien KV-Rat, AHB-Vorstand und Vorort stammen sollen. Die Mitgliedschaft in einem Organ der Stiftung schließt die Mitgliedschaft in einem anderen Organ der Stiftung aus. Bei Neuwahlen sollen die Mitglieder der beiden Stiftungsorgane nicht mehr wählbar sein, wenn sie nicht mehr den genannten drei KV-Gremien angehören. Der Sinn dieser Bestimmung ist, daß die Verfügung über die Stiftung immer bei den demokratisch legitimierten KV-Gremien liegt. Die laufenden Geschäfte soll ein Geschäftsführer erledigen
Der KV-Rat hofft und erwartet, daß nach erfolgter Grundfinanzierung durch den Verband viele KbKb durch substanzielle Zustiftungen oder durch Spenden das Stiftungsvermögen, das in der Substanz auf Dauer ungeschmälert erhalten werden muß, aufstocken helfen. Alle Projekte können nur aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens gefördert werden. Deshalb muß es Ziel sein, das Stiftungsvermögen so rasch wie möglich auf eine deutlich höhere Summe aufzustocken, um die vielfältigen genannten Aufgaben wahrnehmen zu können.
Der KV-Rat bittet die VV, wie folgt zu beschließen:
- Der KV-Rat wird beauftragt, eine Kultur- und Sozialstiftung zu errichten. Hierfür werden im Haushalt 2004 zunächst 30.000 EUR und, soweit es der Haushalt zuläßt, in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 10.000 EUR zur Verfügung gestellt.
- Sobald das Anfangskapital der Stiftung in Höhe von nach derzeitigem Stiftungsrecht erforderlichen 50.000 EUR erreicht ist, soll diese Stiftung errichtet werden.
- Alle KbKb werden aufgefordert, die geplante Stiftung durch Zustiftungen und Spenden zu unterstützen.
Unterzeichner des Antrages:
Dr. Wolfgang Löhr
Dr. Günter Georg Kinzel
Michael Kotulla
Timo Hirte
Uli Idschok
Der Antrag wurde auf der VV 2003 nach Diskussionen abgeändert (laut dem Protokoll der VV 2003):
- Der KV-Rat wird beauftragt, eine Kultur- und Sozialstiftung zu errichten. Hierfür werden aus dem Projektfonds 50.000 EUR zur Verfügung gestellt
- Alle KbKb werden aufgefordert, die geplante Stiftung durch Zustiftungen und Zuwendungen zu unterstützen."